Wegen geringer Infektionsraten hatte die Stadt Gelsenkirchen die Maskenpflicht im öffentlichen Raum am 16. Juni aufgehoben. „Die aktuelle Infektionslage allerdings sorgt hier wieder für Handlungsdruck. Deshalb hat der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen unabhängig von den derzeit noch auf sich warten lassenden zusätzlichen Regeln auf Landes- und Bundesebene am Mittwoch entschieden, eine erneute Maskenpflicht in stark besuchten Bereichen des öffentlichen Raumes einzuführen“, erläuterte Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff.
Die dazu erlassene Allgemeinverfügung wird ab Freitag, 3. Dezember 2021, Gültigkeit haben.
Luidger Wolterhoff: „Es ist jetzt absolut wichtig, diese enorme Welle an Infektionen zu brechen. Wir müssen daher überall dort die Möglichkeiten einer Infektion einschränken, wo viele Menschen zusammenkommen. Die Maskenpflicht ist in diesem Fall das Mittel der Wahl. Daneben sind eigenverantwortliches Handeln, die Einhaltung der AHA+A+L-Regeln und eine Kontaktminimierung extrem wichtig. Ich hoffe, dass wir so die Infektionsraten schnell wieder senken können. Bitte halten sie sich an die Regeln.“
In Gelsenkirchen gilt ab Freitag von 8 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen und den stark besuchten Einkaufsbereichen:
- Altstadt und Neustadt: Bahnhofstraße und Bochumer Straße (Neustadtplatz
- Buer: Einkaufszone Hochstraße
- Schalke: Schalker Straße zwischen Grillostraße und Gewerkenstraße
- Rotthausen: Karl-Meyer-Straße zwischen Schonnebecker Straße und Steeler Straße
- Erle: Cranger Straße zwischen Bahnstraße/Am Fettingkotten und Auguststraße
- Horst: Essener Straße zwischen Turfstraße und Bottroper Straße/Devensstraße
- Horst: Markenstraße zwischen Devensstraße und Schlossstraße/Strundenstraße
- Resse: Ewaldstraße zwischen Middelicher Straße und Hertener Straße
Ebenfalls Maskenpflicht gilt auf Märkten und Weihnachtsmärkten. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an den jeweiligen Ständen ist im Stehen und Sitzen ein Abnehmen der Maske zulässig.
Auf die Maskenpflicht wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt die Bürgerinnen und Bürger zunächst hinweisen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Verwarngeld fällig.
Zutritt zu städtischen Dienstgebäuden nur mit 3G
Daneben gilt ebenfalls ab Freitag neben der bestehenden Maskenpflicht eine 3G-Regel in allen städtischen Dienstgebäuden. Zutritt zu Hans-Sachs-Haus, Rathaus Buer und anderen Gebäuden der Stadtverwaltung wird es dann nur für geimpfte, genesene und getestete Personen geben. Entsprechende Nachweise müssen mitgebracht werden.
In Gebäuden städtischer Bildungs- und Kultureinrichtungen gelten gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt schon davon abweichende Regelungen.