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Ab Samstag öffnet die Außen-sowie Innengastronomie ohne Test

27. Mai 2021

Gelsenkirchen erreicht Inzidenzstufe 1


Seit dem 5. Juni gilt eine neue Coronaschutzverordnung.

In der Schutzverordnung sind Maßnahmen anhand von drei Inzidenzstufen geregelt:

  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz unter 35
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz über 35, aber unter 50
  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz über 50

Über einer Inzidenz von 100 greift weiterhin die bundesweite Notbremse.

Gelsenkirchen befindet sich derzeit in der Inzidenzstufe 3. Am Freitag, 11. Juni, gelten die Regeln der Inzidenzstufe 2. Ab Samstag, 12. Juni, gelten bereits die Regeln der Inzidenzstufe 1.

Lockerungen treten immer am übernächsten Tag in Kraft, nachdem die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb des entsprechenden Schwellenwerts liegt. Strengere Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag, nachdem die 7-Tages-Inzidenz den entsprechenden Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten hat.

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Ab Samstag, 12.06. gelten dann folgende Regeln:

Gastronomie, Partys: Wenn die Landesinzidenz auch kleiner oder gleich 35 ist, braucht man auch für die Innengastronomie keinen Test mehr. Partys können stattfinden, außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gästen jeweils mit Test.                                   

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen sind erlaubt, Theater, Oper, Kinos können mit bis zu 1000 Personen mit negativem Testergebnis einlassen. 

Sport: Kontaktsport kann außen und innen mit bis zu 100 (getesteten) Personen stattfinden.

Freizeit: Freibäder können ohne Test öffnen, in Clubs und Discos mit Außenbereich dürfen bis zu 100 Personen mit Test kommen.

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